Geförderte Beratung

Beratung im Hamburg Digital Check: Ablauf, Beraterwahl und Realisierungskonzept

Im Hamburg Digital Check analysiert ein qualifizierter externer Berater Prozesse, IT und Sicherheit Ihres Hamburger Betriebs und erarbeitet ein konkretes Realisierungskonzept. Die Beratung darf erst nach Antragstellung beauftragt werden.

Stand:

Typischer Ablauf der Beratung

Die Beratung folgt meist einem klaren Muster: Bestandsaufnahme, Potenzial- oder Risikoanalyse, Priorisierung und schriftliches Realisierungskonzept. Umfang und Tiefe richten sich nach Betriebsgröße und Fragestellung.

  • Kick-off und Zieldefinition
  • Ist-Analyse von Prozessen, Systemen, Daten und Sicherheit
  • Bewertung von Maßnahmen nach Nutzen, Aufwand und Risiko
  • Realisierungskonzept mit Maßnahmen, Zeitplan und Budgetrahmen

Welche Berater kommen infrage?

Die Beratung muss von einem fachlich qualifizierten, externen Dienstleister erbracht werden. Welche Nachweise die IFB Hamburg konkret verlangt, ergibt sich aus den aktuellen Antragsunterlagen. Prüfen Sie vor Beauftragung, ob Ihr Wunschberater die Anforderungen erfüllt.

Transparenzhinweis: Der Betreiber dieses Portals bietet selbst Digitalisierungs- und KI-Beratung an. Sie können den Hamburg Digital Check selbstverständlich mit jedem geeigneten Berater nutzen.

Was ins Realisierungskonzept gehört

Das Realisierungskonzept ist das verbindliche Ergebnis. Es sollte so konkret sein, dass das Unternehmen direkt mit der Umsetzung beginnen oder Angebote einholen kann.

  • Ausgangslage und Ziele
  • Priorisierte Maßnahmen mit Begründung
  • Aufwands- und Kostenschätzung
  • Zeitplan, Verantwortlichkeiten und Risiken

Häufige Fragen

Darf ich die Beratung schon vor dem Antrag beauftragen?
Nein. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Beginn der Beratung gestellt werden. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Muss ich den Berater aus einer Liste wählen?
Maßgeblich sind die Qualifikationsanforderungen der IFB Hamburg in den aktuellen Antragsunterlagen. Eine Wahl ist grundsätzlich frei, solange diese Anforderungen erfüllt sind.

Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die IFB Hamburg. Wir geben keine Bewilligungszusage. Privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters. Kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der IFB Hamburg.