KI-gestützte Kalkulation & Angebote
Angebots- und Kalkulationsprozesse lassen sich mit KI-Unterstützung beschleunigen und vereinheitlichen. Die Beratung klärt Datengrundlage, Systemanbindung und den datenschutzkonformen Einsatz.

Förderprogramm IFB Hamburg · Dossier 2026
Alles zu Voraussetzungen, Höhe und Antrag des Förderprogramms der IFB Hamburg — plus kostenloser Förderfähigkeits-Check in 2 Minuten.
Aktuell 2026 · Kostenlos & unverbindlich · 2 Minuten
01Überblick
Der Hamburg Digital Check bezuschusst qualifizierte Digitalisierungsberatung mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 7.500 Euro. Der förderfähige Beratertagessatz ist auf 1.100 Euro netto gedeckelt; innerhalb von zwei Jahren lässt sich die Fördersumme auf mehrere Anträge aufteilen. Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition, Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Betriebsstätte in Hamburg. Fördergeber ist die IFB Hamburg (Hamburgische Investitions- und Förderbank) — dieses Portal ist ein privates Informations- und Vermittlungsangebot und selbst nicht Fördergeber.
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Zuschuss zu den förderfähigen Beratungskosten
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maximale Fördersumme pro Unternehmen
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max. förderfähiger Beratertagessatz (netto)
02Das Programm
Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Gefördert wird nicht die Anschaffung von Technik, sondern die qualifizierte Beratung, die einem Unternehmen zeigt, welche Digitalisierungsschritte sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Freiberufler mit Betriebsstätte in Hamburg.
Das Programm hat im August 2025 den früheren Hamburger Digitalbonus abgelöst. Wer heute nach „Hamburger Digitalbonus" oder „Hamburg Digitalförderung" sucht, landet inhaltlich fast immer beim Hamburg Digital Check: Der offizielle Programmname bei der IFB Hamburg lautet Hamburg Digital Check, die anderen Bezeichnungen sind gebräuchliche Alltags- und Suchbegriffe.
Gefördert werden Beratungsleistungen in zwei Bereichen. Die Informationssicherheit umfasst zum Beispiel den Schutz von Systemen und Daten, Notfallvorsorge sowie organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Der Digitale Wandel deckt die Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen und IT-Strukturen ab — von der Ablaufanalyse über Datenflüsse bis hin zum Einsatz von KI in konkreten Arbeitsschritten. In beiden Fällen ist entscheidend, dass die Beratung auf einen umsetzbaren Plan hinausläuft.
Das verpflichtende Ergebnis der geförderten Beratung ist ein Realisierungskonzept. Es beschreibt konkret, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen, in welcher Reihenfolge, mit welchem Aufwand und in welchem Zeitrahmen. Für das Unternehmen ist das ein belastbarer Fahrplan; für die Förderung ist es die Voraussetzung. Eine Beratung, die lediglich allgemeine Empfehlungen ausspricht, erfüllt diesen Anspruch nicht.
Der Antrag wird ausschließlich digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt. Die Qualifikation des Beratungsdienstleisters wird über die Anlage „Selbsterklärung Digitalisierungsberatung" nachgewiesen. Wichtig ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Projektbeginn eingereicht werden, denn eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Nach aktuellem Stand können vollständige Anträge bis zum 16. November 2026 eingereicht werden; das Programm läuft bis Ende 2026 und kann bei ausgeschöpften Mitteln früher enden.
Der reine Kauf von Hard- oder Software wird über den Hamburg Digital Check nicht gefördert. Für die Umsetzung steht das ergänzende Darlehensprogramm „Hamburg-Kredit Digital" zur Verfügung. Andere nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen lassen sich parallel nicht beantragen, der Hamburg-Kredit Digital dagegen ist kombinierbar: Der Digital Check finanziert Beratung und Konzept, das Darlehen die anschließende Realisierung.
Privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters. Kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der IFB Hamburg.
Förder-Rechner
50 % Ihrer Beratungskosten werden durch den Hamburg Digital Check gedeckt.
Ihr voraussichtlicher Zuschuss
0 €
Unverbindliche Beispielrechnung, kein Förderbescheid. Es gelten die Richtlinien der IFB Hamburg.
03Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, Handwerksbetriebe sowie Angehörige freier Berufe — jeweils mit Betriebsstätte in Hamburg. Die folgende Übersicht fasst zusammen, worauf es dabei ankommt.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben passt? Der kostenlose Förderfähigkeits-Check gibt in zwei Minuten eine erste Einschätzung.
Die zwölf Fragen, die vor der Antragstellung am häufigsten auftauchen — von der KMU-Definition über die Hamburger Betriebsstätte bis zum richtigen Antragszeitpunkt.
Weiterführend: IFB Hamburg Förderung im Überblick und Vergleich mit go-digital.
Im Detail: Voraussetzungen des Hamburg Digital Check, Antrag Schritt für Schritt und Digitalisierungsförderung Hamburg.
Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Beteiligungen anderer Unternehmen ab 25 Prozent werden anteilig oder vollständig mitgerechnet. Wer zu einer größeren Gruppe gehört, sollte die verbundenen Unternehmen vor der Antragstellung sauber aufstellen.
Eine Betriebsstätte in Hamburg genügt. Entscheidend ist, dass sich die geförderte Beratung und die geplante Umsetzung auf diese Hamburger Betriebsstätte beziehen. Der Hauptsitz darf außerhalb liegen, die Wirkung des Vorhabens muss aber in Hamburg eintreten.
Ja. Angehörige freier Berufe — etwa Praxen, Kanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros oder Kreative — sind antragsberechtigt, sofern sie rechtlich selbstständig sind und eine Betriebsstätte in Hamburg unterhalten. Auch Einzelunternehmen ohne Angestellte können den Zuschuss nutzen.
Grundsätzlich ja, solange das Unternehmen rechtlich selbstständig ist, wirtschaftlich tätig wird und nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt. Eine Mindestdauer der Geschäftstätigkeit ist im Programm nicht vorgesehen; in der Praxis sollten aber Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie eine belastbare Beschreibung des Geschäftsmodells vorliegen.
Der Begriff stammt aus dem EU-Beihilferecht. Er greift zum Beispiel bei Insolvenzverfahren, bei mehr als der Hälfte aufgezehrtem gezeichnetem Kapital oder bei erfüllten Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren auf Gläubigerantrag. Wer davon betroffen ist oder eine offene EU-Rückforderung hat, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Nein. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und vor Projektbeginn gestellt sein. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Vorgespräche, Angebotseinholung und die Abstimmung des Beratungsumfangs sind zulässig — die verbindliche Beauftragung ist es nicht.
Innerhalb von zwei Jahren lässt sich der Förderhöchstbetrag auf mehrere Anträge aufteilen. Bereits ausgezahlte Zuschüsse werden dabei angerechnet, bis die Obergrenze von 7.500 Euro erreicht ist.
Der Beratungsdienstleister weist seine Qualifikation über die Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung nach. Erwartet werden einschlägige Erfahrung in Digitalisierungs- oder Informationssicherheitsprojekten und Unabhängigkeit vom Verkauf der später empfohlenen Produkte. Eine feste Beraterliste wie bei manchen Bundesprogrammen gibt es nicht.
Nein. Gefördert wird ausschließlich die Beratungsleistung, die in ein Realisierungskonzept mündet. Für die anschließende Anschaffung und Umsetzung steht das Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital zur Verfügung.
Ja, sofern sie als Beratungsvorhaben im Bereich Digitaler Wandel aufgesetzt sind. Förderfähig ist die Analyse- und Konzeptarbeit: Prozess- und Datenaufnahme, Anwendungsfall-Bewertung, Auswahlkriterien für Systeme sowie ein priorisierter Umsetzungsfahrplan — nicht die spätere Lizenz oder das Mediabudget.
Eine parallele Förderung derselben Beratungsleistung durch weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln ist ausgeschlossen. Darlehensprogramme sind davon nicht betroffen und lassen sich ergänzend nutzen.
Nach vollständiger Einreichung über das eAntragsportal liegt die Rückmeldung erfahrungsgemäß im Bereich weniger Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Nachweise, eine unpräzise Beschreibung des Beratungsziels oder eine unvollständige Selbsterklärung des Beraters.
04Förder-Check
Drei kurze Fragen — danach erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Vorhaben zum Hamburg Digital Check passt. Die Einschätzung ist unverbindlich; verbindlich entscheidet ausschließlich die IFB Hamburg.
Noch 3 Fragen bis zu Ihrem Ergebnis.
Gefördert wird nur, wer einen Standort in Hamburg hat.
05Ablauf
In einem kostenlosen Erstgespräch werden Ausgangslage, Ziele und Förderfähigkeit geklärt.
Der Antrag wird digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt, vor Projektbeginn.
Prozesse, Systeme und Infrastruktur des Unternehmens werden strukturiert analysiert.
Es wird ermittelt, wo Digitalisierung und KI den größten Nutzen schaffen.
Ergebnis ist ein konkreter Fahrplan mit Maßnahmen, Priorisierung, Aufwand und Zeitplan.
06Anwendungsfelder
Die geförderte Beratung bereitet konkrete Digitalisierungsvorhaben vor. Typische Themenfelder sind:
Angebots- und Kalkulationsprozesse lassen sich mit KI-Unterstützung beschleunigen und vereinheitlichen. Die Beratung klärt Datengrundlage, Systemanbindung und den datenschutzkonformen Einsatz.
Wiederkehrende Abläufe zwischen Systemen werden analysiert und automatisiert. Das Realisierungskonzept beschreibt Reihenfolge, Aufwand und Verantwortlichkeiten.
Assistenzsysteme für Service und interne Auskünfte werden auf Nutzen und Risiken geprüft. Dazu gehören Rollen- und Rechtekonzepte sowie der Umgang mit personenbezogenen Daten.
Belege, Aufträge und Formulare können digital erfasst, geprüft und archiviert werden. Die Beratung betrachtet auch Aufbewahrungspflichten und DSGVO-konforme Speicherorte.
Vertriebs- und Kundenprozesse werden strukturiert erfasst und auf sinnvolle Systemunterstützung hin bewertet. Der Fokus liegt auf Prozessen, nicht auf dem Softwarekauf.
Für fachspezifische Abläufe werden passende KI-Bausteine identifiziert und priorisiert. Datenschutz, Datenhaltung und Betriebsverantwortung werden von Anfang an mitgedacht.
Branchenbeispiele

Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Handelsunternehmen: Warenwirtschaft, Omnichannel, Shop-Anbindung und Datenqualität — förderfähig über den Hamburg Digital Check.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Gastronomie- und Hotelbetriebe: Reservierung, Kassensysteme, Warenwirtschaft, Personalplanung und Gästedaten.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Logistikunternehmen: Transportmanagement, Dokumente, Telematik, EDI-Schnittstellen und IT-Sicherheit in der Lieferkette.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Praxen und Gesundheitsbetriebe: Terminvergabe, Dokumentation, sichere Kommunikation und Datenschutz.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Produktionsbetriebe: Fertigungsplanung, Maschinendaten, Qualitätssicherung, Instandhaltung und OT-Sicherheit.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Agenturen und Kreativunternehmen: Projektsteuerung, Auslastung, Abrechnung, Datenschutz und KI-gestützte Workflows.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger IT- und Softwarehäuser: interne Prozesse, Automatisierung, Datenschutz und KI-Einsatz — förderfähig über den Hamburg Digital Check.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Bau- und Immobilienunternehmen: Baustellendokumentation, Aufmaß, Nachträge, Objektverwaltung und Schnittstellen.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien: digitale Mandantenakte, Belegfluss, Fristen und sichere Kommunikation.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Bildungsanbieter: Kursverwaltung, Lernplattform, hybride Formate, Abrechnung und Teilnehmerdaten.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Pflegedienste und soziale Träger: Tourenplanung, Dokumentation, Abrechnung und Datenschutz.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Großhandels- und Importunternehmen: Stammdaten, EDI, Lager, Zoll und Lieferantenanbindung.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Energie- und Umwelttechnikunternehmen: Anlagendaten, Monitoring, Wartung und Nachhaltigkeitsberichte.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Personaldienstleister: Bewerbermanagement, Einsatzplanung, digitale Personalakte und Abrechnung.
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Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Kultur- und Veranstaltungsbetriebe: Ticketing, Besucherdaten, Planung und Marketingprozesse.
Beispiele ansehen→
Branche
Digitalisierungsberatung für Hamburger Fitness-, Sport- und Freizeitbetriebe: Mitgliederverwaltung, Kursbuchung, Zutritt und Abrechnung.
Beispiele ansehen→07FAQ
Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Er bezuschusst qualifizierte Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Gefördert werden die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel. Das Programm hat den früheren Hamburger Digitalbonus im August 2025 abgelöst.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 7.500 Euro. Der förderfähige Beratertagessatz ist auf 1.100 Euro netto gedeckelt. Innerhalb von zwei Jahren kann die Fördersumme auf mehrere Anträge aufgeteilt werden.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition), Handwerksbetriebe sowie Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung und die geplante Umsetzung müssen sich auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen. Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit offenen EU-Rückforderungen sind nicht förderfähig.
Gefördert werden qualifizierte Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und Digitaler Wandel, etwa zur Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen und IT-Strukturen. Die Beratung muss in ein konkretes Realisierungskonzept münden. Nicht gefördert wird der reine Kauf von Hard- oder Software; dafür gibt es das ergänzende Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital.
Ein Realisierungskonzept ist das verpflichtende Ergebnis der geförderten Beratung. Es beschreibt konkret, welche Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, in welcher Reihenfolge, mit welchem Aufwand und welchem Zeitplan. Es dient dem Unternehmen als umsetzbarer Fahrplan und ist Voraussetzung für die Förderung.
Der Antrag wird ausschließlich digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg gestellt. Die Qualifikation des Beratungsdienstleisters wird über die Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung nachgewiesen. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Projektbeginn eingereicht werden, da eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist.
Die IFB Hamburg prüft den Antrag, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, und entscheidet dann über die Förderung. Die Dauer bis zur Bewilligung hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Prüfung durch die IFB ab. Nach der Zusage folgen Beratung und Erstellung des Realisierungskonzepts.
Nach aktuellem Stand können vollständige Anträge bis zum 16. November 2026 eingereicht werden; das Programm läuft bis Ende 2026. Sind die Fördermittel vorher aufgebraucht, kann das Programm früher enden. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Einreichung immer direkt bei der IFB Hamburg.
Eine parallele Beantragung anderer nicht rückzahlbarer Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ist beim Hamburg Digital Check ausgeschlossen. Kombinierbar ist der Zuschuss jedoch mit dem Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital: Der Digital Check fördert die Beratung und das Konzept, der Kredit finanziert die anschließende Umsetzung.
Ja. Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg sind ausdrücklich antragsberechtigt, ebenso wie KMU und Handwerksbetriebe. Maßgeblich ist, dass sich Beratung und Umsetzung auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen.
Das Realisierungskonzept gibt einen klaren Fahrplan für die Umsetzung vor. Die eigentliche Umsetzung liegt anschließend beim Unternehmen und kann über das ergänzende Darlehen Hamburg-Kredit Digital finanziert werden. Beratungspartner begleiten die Umsetzung auf Wunsch weiter.
Der offizielle Programmname bei der IFB Hamburg lautet Hamburg Digital Check. Hamburg Digitalförderung und Hamburger Digitalbonus sind gebräuchliche Such- und Alltagsbegriffe, die häufig synonym verwendet werden. Der Hamburger Digitalbonus war das Vorgängerprogramm, das seit August 2025 durch den Hamburg Digital Check ersetzt wurde.
Nein. Dieses Portal ist ein privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters und kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir erklären das Programm verständlich und vermitteln Interessenten auf Wunsch an einen Beratungspartner. Maßgeblich für Antrag, Prüfung und Bewilligung sind ausschließlich die Vorgaben der IFB Hamburg.
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