Antragsleitfaden 2026

Hamburg Digital Check Antrag: Ablauf, Unterlagen, Fristen

Von der Vorhabenbeschreibung bis zum Verwendungsnachweis: Dieser Leitfaden führt in sechs Schritten durch den Förderantrag und zeigt, woran Anträge in der Praxis scheitern.

Antrag in sechs Schritten

  1. 1. Vorhaben und Beratungsziel schärfen

    Vor dem Antrag steht die Frage, was die Beratung konkret liefern soll: Prozessdigitalisierung, IT-Sicherheit, Datenstrategie oder KI-Einführung. Formulieren Sie Ausgangslage, Ziel und erwartetes Ergebnis in wenigen Sätzen — genau diese Angaben verlangt das Antragsformular.

  2. 2. Beratungsunternehmen auswählen und Angebot einholen

    Das Angebot muss Leistungsumfang, Tagessätze, Zahl der Beratungstage und den Gesamtpreis netto ausweisen. Der anrechenbare Tagessatz ist auf 1.100 Euro netto begrenzt. Verträge dürfen erst nach der Bewilligung geschlossen werden.

  3. 3. Selbsterklärung des Beraters einholen

    Das Beratungsunternehmen bestätigt in der Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung seine Qualifikation, Projekterfahrung und Produktunabhängigkeit. Eine fehlende oder unvollständige Selbsterklärung ist einer der häufigsten Rückfragegründe.

  4. 4. Antrag im eAntragsportal einreichen

    Der Antrag läuft digital über das eAntragsportal der Bewilligungsstelle. Erfasst werden Unternehmensdaten, KMU-Angaben, Betriebsstätte, Vorhabenbeschreibung, Beratungsangebot und die Anlagen. Wichtig: einreichen vor Vertragsabschluss und Beratungsbeginn.

  5. 5. Bewilligung abwarten und Beratung starten

    Nach vollständiger Einreichung liegt die Rückmeldung erfahrungsgemäß im Bereich weniger Wochen. Erst mit dem Bewilligungsbescheid wird der Beratungsvertrag geschlossen und das Projekt begonnen.

  6. 6. Realisierungskonzept und Verwendungsnachweis

    Ergebnis der Beratung ist ein Realisierungskonzept mit priorisierten Maßnahmen, Kosten, Zeitplan und Verantwortlichkeiten. Für die Auszahlung werden Konzept, Rechnung und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis eingereicht.

Unterlagen-Checkliste

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Angaben zur KMU-Einstufung (Beschäftigte, Umsatz, Verflechtungen)
  • Nachweis der Betriebsstätte in Hamburg
  • Beratungsangebot mit Tagessatz, Tagen und Gesamtpreis netto
  • Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung des Beraters
  • Beschreibung von Ausgangslage, Beratungsziel und erwartetem Ergebnis
  • De-minimis-Erklärung bzw. Angaben zu erhaltenen Beihilfen

Fünf Fehler, die Anträge kosten

Beratung zu früh begonnen

Wer den Vertrag vor der Bewilligung unterschreibt oder bereits startet, verliert den Anspruch. Der Antrag muss immer vorher gestellt sein.

Beratungsziel zu vage

„Digitalisierung verbessern“ genügt nicht. Nennen Sie Prozesse, Systeme und ein messbares Ergebnis.

Tagessatz über dem Deckel

Über 1.100 Euro netto pro Tag hinausgehende Anteile sind nicht förderfähig und müssen selbst getragen werden.

Doppelförderung übersehen

Ein weiterer Zuschuss aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln für dieselbe Leistung schließt die Förderung aus.

Unvollständige Anlagen

Fehlende Selbsterklärung, fehlender KMU-Nachweis oder ein Angebot ohne Tagessatzangabe führen zu Rückfragen und verlängern die Bearbeitung.

Weiterlesen: Voraussetzungen prüfen, eAntragsportal Schritt für Schritt und Realisierungskonzept-Beispiele.

Häufige Fragen zum Förderantrag

Wie stelle ich den Antrag für den Hamburg Digital Check?

Der Antrag wird digital über das eAntragsportal der Bewilligungsstelle gestellt. Benötigt werden Unternehmens- und KMU-Angaben, der Nachweis der Betriebsstätte in Hamburg, eine Beschreibung von Ausgangslage und Beratungsziel, das Beratungsangebot mit Tagessatz sowie die Selbsterklärung des Beratungsunternehmens. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Beratungsbeginn eingehen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag?

Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, KMU-Angaben, Nachweis der Hamburger Betriebsstätte, Beratungsangebot mit Tagessatz und Tagen, die Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung sowie Angaben zu bereits erhaltenen Beihilfen.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Bei vollständigen Unterlagen liegt die Rückmeldung erfahrungsgemäß im Bereich weniger Wochen. Unvollständige Anlagen oder unklare Zielbeschreibungen verlängern den Prozess deutlich.

Darf ich vor der Bewilligung mit der Beratung beginnen?

Nein. Vertragsabschluss und Projektbeginn dürfen erst nach dem Bewilligungsbescheid erfolgen. Ein vorzeitiger Beginn führt regelmäßig zur Ablehnung.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach Abschluss der Beratung und Einreichung des Verwendungsnachweises: Realisierungskonzept, Rechnung des Beraters und Zahlungsnachweis. Die Auszahlung erfolgt also nachträglich, nicht als Vorschuss.

Kann ich den Antrag selbst stellen oder braucht es Unterstützung?

Der Antrag ist grundsätzlich selbst ausfüllbar. In der Praxis übernimmt das Beratungsunternehmen häufig die Vorbereitung von Vorhabenbeschreibung, Angebot und Selbsterklärung, weil diese Teile über Bewilligung oder Rückfrage entscheiden.

Was passiert bei Ablehnung?

Die Bewilligungsstelle begründet die Entscheidung. Häufig lassen sich Ablehnungsgründe wie eine unklare Zielbeschreibung oder fehlende Anlagen beheben und der Antrag erneut stellen, solange die Beratung noch nicht begonnen hat.

Privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters. Kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der IFB Hamburg.