Förderberechtigung 2026
Hamburg Digital Check: Voraussetzungen im Überblick
Wer ist förderberechtigt, welche Beratungsthemen zählen und woran scheitern Anträge in der Praxis? Diese Seite fasst alle Voraussetzungen des Hamburg Digital Check kompakt zusammen — mit Checkliste zum Durchgehen.
Checkliste: erfüllt Ihr Betrieb die Voraussetzungen?
Voraussetzung
Betriebsstätte in Hamburg
Das Unternehmen hat eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Sitz allein außerhalb Hamburgs reicht nicht.
Voraussetzung
KMU nach EU-Definition
Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme, inklusive verbundener Unternehmen.
Voraussetzung
Rechtlich selbstständig
Auch Handwerksbetriebe und Angehörige freier Berufe sind antragsberechtigt, sofern sie rechtlich selbstständig wirtschaften.
Voraussetzung
Antrag vor Projektbeginn
Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit dem Beratungsunternehmen und vor Beratungsbeginn gestellt sein. Ein rückwirkender Antrag ist ausgeschlossen.
Ausschlussgrund
Unternehmen in Schwierigkeiten
Liegt eine Unternehmenskrise im Sinne des EU-Beihilferechts vor, ist die Förderung ausgeschlossen.
Ausschlussgrund
Offene EU-Rückforderung
Besteht eine unbeglichene Rückforderung aus einem früheren Beihilfeverfahren, wird nicht bewilligt.
Ausschlussgrund
Doppelförderung derselben Leistung
Ein weiterer nicht rückzahlbarer Zuschuss aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln für dieselbe Beratungsleistung schließt die Förderung aus.
Redaktionsstand 11.09.2026. Orientierung ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Programmbedingungen der Bewilligungsstelle.
Förderhöhe und Kostenrahmen
50 %
Zuschussquote auf die förderfähigen Beratungskosten
7.500 €
maximaler Zuschuss pro Vorhaben
1.100 €
anrechenbarer Tagessatz netto (Deckel)
Rechenbeispiel: Bei einem Beratungsprojekt über 15 Tage zu 1.100 Euro netto ergeben sich 16.500 Euro förderfähige Kosten. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, wird aber bei 7.500 Euro gedeckelt — der Eigenanteil liegt damit bei 9.000 Euro netto.
Passt alles? So geht es weiter
Weiterlesen: Antrag Schritt für Schritt, Digitalisierungsförderung Hamburg im Überblick und IFB Hamburg Förderprogramme.
Häufige Fragen zur Förderberechtigung
Welche Voraussetzungen gelten für den Hamburg Digital Check?
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, Handwerksbetriebe und freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und Beratungsbeginn gestellt werden. Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, offene EU-Rückforderungen und eine Doppelförderung derselben Leistung.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 7.500 Euro Zuschuss. Der anrechenbare Tagessatz des Beratungsunternehmens ist auf 1.100 Euro netto gedeckelt.
Zählt ein Homeoffice in Hamburg als Betriebsstätte?
Entscheidend ist eine tatsächliche Betriebsstätte in Hamburg, aus der heraus gewirtschaftet wird. Bei freien Berufen kann das auch ein Büro in der eigenen Wohnung sein, sofern die betriebliche Tätigkeit dort stattfindet und dies steuerlich abgebildet ist. Im Zweifel klärt die Bewilligungsstelle den Einzelfall.
Gilt die KMU-Grenze auch für verbundene Unternehmen?
Ja. Beschäftigtenzahl und Umsatz werden bei Partner- und verbundenen Unternehmen anteilig oder vollständig hinzugerechnet. Eine Tochtergesellschaft eines Konzerns ist deshalb in der Regel nicht antragsberechtigt.
Welche Beratungsthemen sind förderfähig?
Beratung zu Informationssicherheit und zum Digitalen Wandel: Prozessdigitalisierung, Datenstrategie, IT-Sicherheit, digitale Geschäftsmodelle und KI-Einführung. Ergebnis ist ein Realisierungskonzept mit priorisierten Maßnahmen, Kosten und Zeitplan.
Was ist nicht förderfähig?
Software-Lizenzen, Hardware, laufende Betriebskosten sowie reine Umsetzungsleistungen ohne Beratungs- und Konzeptanteil. Für die Umsetzung steht in Hamburg der Hamburg-Kredit Digital als Darlehen zur Verfügung.
Muss der Berater bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
Es gibt keine feste Beraterliste. Das Beratungsunternehmen weist Qualifikation und Produktunabhängigkeit über die Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung nach. Erwartet werden einschlägige Projekterfahrung und ein klarer Bezug zum Beratungsziel.
Wie prüfe ich schnell, ob mein Vorhaben passt?
Der kostenlose Förder-Check auf dieser Seite fragt Standort, Unternehmensgröße, Vorhaben und Zeitpunkt ab und gibt eine erste Einschätzung samt möglicher Zuschusshöhe. Die verbindliche Prüfung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
Privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters. Kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der IFB Hamburg.