Hamburg Digital Check: Fragen und Antworten
Kurze, belegbare Antworten zu Zielgruppe, Förderhöhe, Antrag und Abgrenzung. Stand: .
Die wichtigsten Fragen
Wer bekommt den Hamburg Digital Check?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Handwerksbetriebe und Angehörige freier Berufe mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss sich auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen.
Was wird beim Hamburg Digital Check gefördert?
- Notwendige Ausgaben für externe Beratung in den Bereichen Informationssicherheit und Digitaler Wandel. Ergebnis der Beratung soll ein konkretes Realisierungskonzept sein. Hard- und Software werden nicht gefördert.
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 50 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens 7.500 Euro Zuschuss.
Was zählt als Digitaler Wandel?
- Beratung dazu, wie ein Betrieb Prozesse, Geschäftsmodell, Kundenkontakt oder Zusammenarbeit mit digitalen Technologien verändert – etwa Prozessdigitalisierung, Software-Auswahl, Automatisierung oder KI-Einsatz. Maßgeblich ist die Einordnung durch die IFB Hamburg.
Ist KI beim Hamburg Digital Check förderfähig?
- Beratung zu KI-Vorhaben kann als Beratung zum Digitalen Wandel gefördert werden, wenn sie in ein Realisierungskonzept mündet. KI-Lizenzen, Entwicklung und Umsetzung sind nicht förderfähig.
Wann darf das Beratungsprojekt starten?
- Erst nach Antragstellung. Verträge mit dem Berater dürfen vorher nicht geschlossen werden; rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Maßgeblich sind die Vorgaben im Bescheid bzw. in den Richtlinien der IFB Hamburg.
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
- In der Regel Unternehmensangaben, eine Beschreibung des Beratungsvorhabens, ein Angebot des Beratungsdienstleisters sowie die von der IFB geforderten Erklärungen. Die jeweils aktuelle Liste steht im eAntragsportal und auf der Programmseite der IFB Hamburg.
Wie stelle ich den Antrag?
- Digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg, vor Beauftragung der Beratung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf unserer Seite zum Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen Hamburg Digital Check und Hamburg-Kredit Digital?
- Der Hamburg Digital Check ist ein Zuschuss für Beratung (bis 50 %, max. 7.500 Euro). Der Hamburg-Kredit Digital ist ein separates Darlehensprogramm der IFB Hamburg bis 2,5 Mio. Euro für Digitalisierungsinvestitionen.
Ist hamburg-digitalcheck.de die offizielle Seite der IFB Hamburg?
- Nein. Dies ist ein privates Informations- und Beratungsangebot der Pink Elephant Beteiligungs GmbH. Offizielle Informationen und den Antrag finden Sie ausschließlich bei der IFB Hamburg.
Gibt es den Hamburger Digitalbonus noch?
- Nein. Der Hamburger Digitalbonus ist ein historisches Vorgängerprogramm und kann nicht mehr beantragt werden. Aktuell ist der Hamburg Digital Check.
Konditionen & Förderhöhe
Wie bekomme ich den vollen Zuschuss von 7.500 Euro?
- Der Hamburg Digital Check bezuschusst 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Für den vollen Zuschuss von 7.500 Euro müssen also mindestens 15.000 Euro netto an förderfähigen Beratungsleistungen anfallen. Da der Beratertagessatz auf 1.100 Euro netto gedeckelt ist, entspricht das etwa 14 Beratertagen. Kleinere Vorhaben werden anteilig gefördert: Bei 6.000 Euro Beratungskosten gibt es 3.000 Euro Zuschuss.
Welche Förderbedingungen muss ich beim Hamburg Digital Check einhalten?
- Die wichtigsten Bedingungen: Ihr Unternehmen hat eine Betriebsstätte in Hamburg und erfüllt die EU-KMU-Definition. Der Antrag geht vor Vertragsabschluss und Projektbeginn bei der IFB Hamburg ein. Die Beratung erfolgt durch einen qualifizierten Dienstleister mit Selbsterklärung und mündet in ein Realisierungskonzept. Eine parallele Beantragung anderer nicht rückzahlbarer Zuschüsse ist ausgeschlossen, und Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Wie sieht das Antragsformular im eAntragsportal aus?
- Das Antragsformular der IFB Hamburg wird vollständig digital im eAntragsportal ausgefüllt. Es fragt unter anderem Unternehmensdaten (Rechtsform, Beschäftigte, Umsatz), die Beschreibung des Beratungsvorhabens mit Ziel und Umfang, den Förderbereich (Informationssicherheit oder Digitaler Wandel) sowie die geplanten Beratungskosten ab. Als Anlagen kommen die Selbsterklärung des Beratungsdienstleisters und je nach Unternehmensform Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung hinzu.
Welche Angaben im Antragsformular entscheiden über die Bewilligung?
- Praxisnah betrachtet scheitern Anträge selten an der Förderberechtigung, sondern an ungenauen Angaben. Entscheidend sind eine konkrete Beschreibung des Beratungsziels, eine nachvollziehbare Kostenaufstellung nach Beratertagen und Tagessatz sowie die vollständig ausgefüllte Selbsterklärung des Beraters. Wer das Vorhaben in ein bis zwei Absätzen klar umreißt und alle Nachweise vollständig hochlädt, vermeidet Rückfragen und verkürzt die Prüfzeit deutlich.
Kann ich den Zuschuss für ein KI-Beratungsprojekt nutzen?
- Ja. KI-Vorhaben fallen unter den Förderbereich Digitaler Wandel, wenn sie als Beratungsprojekt aufgesetzt sind: Analyse der Prozesse und Datenlage, Bewertung geeigneter KI-Anwendungsfälle, Auswahlkriterien für Systeme und ein priorisierter Umsetzungsfahrplan im Realisierungskonzept. Auch für diese Beratung gilt: 50 Prozent Zuschuss, bis zu 7.500 Euro, Tagessatz gedeckelt auf 1.100 Euro netto.
Was kostet mich die Beratung nach Abzug des Zuschusses?
- Sie tragen nur die Hälfte der förderfähigen Beratungskosten selbst. Beispiel: Ein Beratungsprojekt über 10 Beratertage à 1.100 Euro kostet 11.000 Euro netto; der Hamburg Digital Check übernimmt 5.500 Euro, Ihr Eigenanteil beträgt 5.500 Euro. Bei einem größeren Projekt über 15.000 Euro springt der volle Zuschuss von 7.500 Euro heraus — Ihr Eigenanteil liegt dann ebenfalls bei 7.500 Euro.
Gibt es den Zuschuss auch für Unternehmen außerhalb Hamburgs?
- Nein, der Hamburg Digital Check ist ein Landesprogramm und setzt eine Betriebsstätte in Hamburg voraus. Unternehmen aus anderen Bundesländern können auf vergleichbare Programme zurückgreifen, etwa go-digital-Nachfolgeprogramme des Bundes oder landesspezifische Digitalisierungsförderungen. Wer mehrere Standorte hat, sollte prüfen, ob sich Beratung und Umsetzung auf die Hamburger Betriebsstätte zuspitzen lassen.
Förderberechtigung
Zählt mein Unternehmen als KMU im Sinne des Hamburg Digital Check?
- Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU: weniger als 250 Beschäftigte und entweder höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Beteiligungen anderer Unternehmen ab 25 Prozent werden anteilig oder vollständig mitgerechnet. Wer zu einer größeren Gruppe gehört, sollte die verbundenen Unternehmen vor der Antragstellung sauber aufstellen.
Reicht eine Betriebsstätte in Hamburg oder muss der Firmensitz dort sein?
- Eine Betriebsstätte in Hamburg genügt. Entscheidend ist, dass sich die geförderte Beratung und die geplante Umsetzung auf diese Hamburger Betriebsstätte beziehen. Der Hauptsitz darf außerhalb liegen, die Wirkung des Vorhabens muss aber in Hamburg eintreten.
Sind Freiberuflerinnen und Freiberufler antragsberechtigt?
- Ja. Angehörige freier Berufe — etwa Praxen, Kanzleien, Planungs- und Ingenieurbüros oder Kreative — sind antragsberechtigt, sofern sie rechtlich selbstständig sind und eine Betriebsstätte in Hamburg unterhalten. Auch Einzelunternehmen ohne Angestellte können den Zuschuss nutzen.
Sind Start-ups und junge Unternehmen förderfähig?
- Grundsätzlich ja, solange das Unternehmen rechtlich selbstständig ist, wirtschaftlich tätig wird und nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt. Eine Mindestdauer der Geschäftstätigkeit ist im Programm nicht vorgesehen; in der Praxis sollten aber Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung sowie eine belastbare Beschreibung des Geschäftsmodells vorliegen.
Was bedeutet „Unternehmen in Schwierigkeiten“ konkret?
- Der Begriff stammt aus dem EU-Beihilferecht. Er greift zum Beispiel bei Insolvenzverfahren, bei mehr als der Hälfte aufgezehrtem gezeichnetem Kapital oder bei erfüllten Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren auf Gläubigerantrag. Wer davon betroffen ist oder eine offene EU-Rückforderung hat, ist von der Förderung ausgeschlossen.
Darf ich vor der Bewilligung schon einen Beratungsvertrag unterschreiben?
- Nein. Der Antrag muss vor Vertragsabschluss und vor Projektbeginn gestellt sein. Rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Vorgespräche, Angebotseinholung und die Abstimmung des Beratungsumfangs sind zulässig — die verbindliche Beauftragung ist es nicht.
Kann ich den Zuschuss mehrfach nutzen?
- Innerhalb von zwei Jahren lässt sich der Förderhöchstbetrag auf mehrere Anträge aufteilen. Bereits ausgezahlte Zuschüsse werden dabei angerechnet, bis die Obergrenze von 7.500 Euro erreicht ist.
Welche Beraterinnen und Berater sind zugelassen?
- Der Beratungsdienstleister weist seine Qualifikation über die Anlage Selbsterklärung Digitalisierungsberatung nach. Erwartet werden einschlägige Erfahrung in Digitalisierungs- oder Informationssicherheitsprojekten und Unabhängigkeit vom Verkauf der später empfohlenen Produkte. Eine feste Beraterliste wie bei manchen Bundesprogrammen gibt es nicht.
Ist der Kauf von Software oder Hardware förderfähig?
- Nein. Gefördert wird ausschließlich die Beratungsleistung, die in ein Realisierungskonzept mündet. Für die anschließende Anschaffung und Umsetzung steht das Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital zur Verfügung.
Sind KI-Projekte und GEO-/Sichtbarkeitsprojekte förderberechtigt?
- Ja, sofern sie als Beratungsvorhaben im Bereich Digitaler Wandel aufgesetzt sind. Förderfähig ist die Analyse- und Konzeptarbeit: Prozess- und Datenaufnahme, Anwendungsfall-Bewertung, Auswahlkriterien für Systeme sowie ein priorisierter Umsetzungsfahrplan — nicht die spätere Lizenz oder das Mediabudget.
Darf ich parallel andere Zuschüsse beantragen?
- Eine parallele Förderung derselben Beratungsleistung durch weitere nicht rückzahlbare Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln ist ausgeschlossen. Darlehensprogramme sind davon nicht betroffen und lassen sich ergänzend nutzen.
Wie lange dauert die Prüfung der Förderberechtigung?
- Nach vollständiger Einreichung über das eAntragsportal liegt die Rückmeldung erfahrungsgemäß im Bereich weniger Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Nachweise, eine unpräzise Beschreibung des Beratungsziels oder eine unvollständige Selbsterklärung des Beraters.
Programm & Ablauf
Was genau ist der Hamburg Digital Check?
- Der Hamburg Digital Check ist ein Förderprogramm der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg). Er bezuschusst qualifizierte Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. Gefördert werden die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel. Das Programm hat den früheren Hamburger Digitalbonus im August 2025 abgelöst.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU nach EU-Definition), Handwerksbetriebe sowie Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung und die geplante Umsetzung müssen sich auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen. Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit offenen EU-Rückforderungen sind nicht förderfähig.
Was wird gefördert und was nicht?
- Gefördert werden qualifizierte Beratungsleistungen in den Bereichen Informationssicherheit und Digitaler Wandel, etwa zur Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen und IT-Strukturen. Die Beratung muss in ein konkretes Realisierungskonzept münden. Nicht gefördert wird der reine Kauf von Hard- oder Software; dafür gibt es das ergänzende Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital.
Was ist ein Realisierungskonzept?
- Ein Realisierungskonzept ist das verpflichtende Ergebnis der geförderten Beratung. Es beschreibt konkret, welche Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, in welcher Reihenfolge, mit welchem Aufwand und welchem Zeitplan. Es dient dem Unternehmen als umsetzbarer Fahrplan und ist Voraussetzung für die Förderung.
Wie lange dauert der Prozess?
- Die IFB Hamburg prüft den Antrag, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, und entscheidet dann über die Förderung. Die Dauer bis zur Bewilligung hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Prüfung durch die IFB ab. Nach der Zusage folgen Beratung und Erstellung des Realisierungskonzepts.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
- Nach aktuellem Stand können vollständige Anträge bis zum 16. November 2026 eingereicht werden; das Programm läuft bis Ende 2026. Sind die Fördermittel vorher aufgebraucht, kann das Programm früher enden. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Einreichung immer direkt bei der IFB Hamburg.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
- Eine parallele Beantragung anderer nicht rückzahlbarer Zuschüsse aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ist beim Hamburg Digital Check ausgeschlossen. Kombinierbar ist der Zuschuss jedoch mit dem Darlehensprogramm Hamburg-Kredit Digital: Der Digital Check fördert die Beratung und das Konzept, der Kredit finanziert die anschließende Umsetzung.
Können auch Freiberufler den Zuschuss nutzen?
- Ja. Angehörige freier Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg sind ausdrücklich antragsberechtigt, ebenso wie KMU und Handwerksbetriebe. Maßgeblich ist, dass sich Beratung und Umsetzung auf die Hamburger Betriebsstätte beziehen.
Was passiert nach dem Realisierungskonzept?
- Das Realisierungskonzept gibt einen klaren Fahrplan für die Umsetzung vor. Die eigentliche Umsetzung liegt anschließend beim Unternehmen und kann über das ergänzende Darlehen Hamburg-Kredit Digital finanziert werden. Beratungspartner begleiten die Umsetzung auf Wunsch weiter.
Was unterscheidet Hamburg Digital Check, Hamburg Digitalförderung und Hamburger Digitalbonus?
- Der offizielle Programmname bei der IFB Hamburg lautet Hamburg Digital Check. Hamburg Digitalförderung und Hamburger Digitalbonus sind gebräuchliche Such- und Alltagsbegriffe, die häufig synonym verwendet werden. Der Hamburger Digitalbonus war das Vorgängerprogramm, das seit August 2025 durch den Hamburg Digital Check ersetzt wurde.
Ist dieses Portal das offizielle Angebot der IFB Hamburg?
- Nein. Dieses Portal ist ein privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters und kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Wir erklären das Programm verständlich und vermitteln Interessenten auf Wunsch an einen Beratungspartner. Maßgeblich für Antrag, Prüfung und Bewilligung sind ausschließlich die Vorgaben der IFB Hamburg.
Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die IFB Hamburg. Wir geben keine Bewilligungszusage. Privates Informations- und Vermittlungsangebot eines Beratungsanbieters. Kein offizielles Angebot der IFB Hamburg oder der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der IFB Hamburg.